aeussererblitzschutz

Äusserer Blitzschutz:  Auffangeinrichtung, Ableitung und Erdungsanlage.

Wir bieten Ihnen mit der Einrichtung einer äusseren Blitzschutzanlage Schutz vor der Zerstörung durch einen Blitzeinschlag.

  • Wir montieren die Blitzschutzanlagen so unauffällig, dass sie nahezu unsichtbar sind. So wird das Erscheinungsbild des Bauwerks nicht beeinträchtigt.
  • Bei Neubauten ist es wichtig, bereits in der Planungsphase den Blitzschutz einzubeziehen, um die Erdungsanlage nicht nachträglich unter finanziellem Mehraufwand einbauen zu müssen.

Der äußere Blitzschutz hat die Aufgabe, das geschützte Objekt und die sich darin aufhaltenden Personen im Falle eines Blitzeinschlages vor Schaden zu bewahren.
Um dies zu erreichen, muss der Blitz zunächst dazu gebracht werden, nicht in einen beliebigen Teil des Gebäudes einzuschlagen, sondern in die Fangeinrichtung der Blitzschutzanlage. Danach muss die sehr große Energiemenge zum Boden hin abgeleitet werden und schließlich möglichst großflächig ins Erdreich abgeführt werden. So lässt sich eine Blitzschutzanlage in drei ineinandergreifende Bereiche unterteilen: Auffangeinrichtung, Ableitung und Erdungsanlage.

Die Dimensionierung einer Blitzschutzanlage

Die Dimensionierung einer Blitzschutzanlage erfolgt auf Basis der seit 2006 gültigen europäischen Norm EN 62305. dies Norm unterscheidet auch das Gefährdungspotential und teilt diese entsprechend in verschiedene Klassen ein Entsprechend der Gefährdung wird auch der geforderte Schutz einer Blitzschutzanlage angepasst.

 

Eine einfache Übersicht findet sich in der VDS 2010.

Objekt

Ex-Bereiche bei Industrie und Chemie

SK-Empfehlung nach VDS 2010: 1

Objekt

Rechenzentrum
Militärische Bereiche
Kernkraftwerke

SK-Empfehlung nach VDS 2010: 1

Objekt

Museen
Schulen
Hotels mit mehr als 60 Betten

SK-Empfehlung nach VDS 2010: 3

Objekt

Krankenhäuser
Kirchen
Lager,
Versammlungsstätten für mehr als 100 bzw. 200 Personen

SK-Empfehlung nach VDS 2010: 3+2

Objekt

Verwaltungsgebäude
Verkaufsstätten
Büro und Bankgebäude mit über 2000 qm Fläche

SK-Empfehlung nach VDS 2010: 3

Objekt

Wohngebäude mit mehr als 20 Wohnungen
Hochhäuser über 22 m Gebäudehöhe

SK-Empfehlung nach VDS 2010: 3