Prüfung & Wartung
Zur Sicherstellung des dauerhaften Schutzes der baulichen Anlage müssen die mechanischen und elektrischen Kennwerte eines Blitzschutzsystems vollständig intakt sein.
Dazu dient ein Programm von Prüfung und Wartung, das von einer Behörde, eines Planers der Blitzschutzanlage oder dem Errichter mit dem Eigentümer der baulichen Anlage festgelegt wird. Die Prüfung muss von einer Blitzschutz-Fachkraft durchgeführt werden.